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Fragen FAQs

Fragen an den Bestatter:

Bei ledigen Verstorbenen werden Geburtsurkunde und Personalausweis (falls dieser nicht vorliegt, dann genügt auch eine Meldebestätigung) verlangt.

War der Verstorbene verheiratet, muss auch die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Bei Geschiedenen ist zudem ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nötig.

War der Verstorbene verwitwet, so ist auch die Sterbeurkunde des Ehepartners vorzulegen.

Alle Dokumente werden für die Bestattung im Original benötigt und danach an Sie zurückgegeben. Der Personalausweis wird in der Regel vom Standesamt eingezogen und vernichtet.

Als Anhaltspunkt mag die folgende Übersicht dienen:

Je eine Sterbeurkunde für die eigenen Unterlagen, für das Nachlassgericht, für jede Bank, auf der ein Konto aufzulösen ist, und für jede Versicherung, bei der ein Vertrag zu kündigen ist.

Für alle sonstigen Kündigungen (Wohnung, Telefon, Strom, etc.) reicht üblicherweise eine Kopie der Sterbeurkunde aus.

Sie sollten auf jeden Fall mit etwa zwei Wochen rechnen. Je nach Auslastung des Standesamtes kann es etwas schneller gehen oder aber etwas länger dauern.

Ein regionaler Bestatter mit Büro- und Ausstellungsräumen hat deutlich höhere Kosten, die sich auf seine Preisgestaltung auswirken, deshalb müssen Sie dort mit den zwei- oder dreifachen Kosten rechnen.

Unser Unternehmen arbeitet nach strengen betriebswirtschaftlichen Kriterien, die unsere Kosten niedrig halten.

Dies wirkt sich entsprechend auf unsere Preiskalkulation aus und versetzt uns in die Lage, Ihnen eine qualitativ hochwertige und würdevolle Dienstleistung zu einem günstigen Preis anzubieten.

Sobald der Verstorbene überführt ist, fallen keinerlei Kosten mehr an.

Es können allerdings vom Arzt oder Krankenhaus noch Gebühren für die Ausstellung des Totenscheins in Rechnung gestellt werden.

Diese Kosten, die in der Regel zwischen 50.- und 250.- Euro liegen, werden von uns ausgelegt und sind dann von Ihnen zu erstatten.

Was über das Internet abgewickelt wird, sind die Formalitäten und die organisatorischen Fragen.

Die Bestattung selbst unterscheidet sich nicht von einer Bestattung, die Sie im Büro eines Bestatters planen und vorbereiten.

Dazu muss zunächst der entsprechende Auftrag zur Bestattung zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht bei uns eingehen.

Sobald dies der Fall ist, vereinbaren wir einen Termin zur Abholung.

Diese kann bei Sterbefällen zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim oft noch am Tag der Auftragserteilung erfolgen.

In Krankenhäusern geschieht dies in der Regel am darauf folgenden Tag.

Für die Überführung des Verstorbenen werden zwei Sargträger beauftragt, die den Sarg zum vereinbarten Krematorium bringen.

Dort wird der Leichnam bis zur Einäscherung in einem speziellen Kühlraum aufbewahrt.

Selbstverständlich, denn die Würde des Verstorbenen steht bei uns an erster Stelle.

Unsere Partner verfahren nach demselben Leitbild, wovon wir uns auch immer wieder überzeugen.

Wir sind für Sie jederzeit telefonisch erreichbar, wenn es um die Beratung, den Auftrag selbst oder anfallende Fragen geht.

Findet die Bestattung in einem Friedwald statt, ist der örtliche Förster für Ihre persönliche Betreuung zuständig und selbstverständlich auch anwesend.

Handelt es sich um eine Seebestattung, dann ist der Kapitän für den Ablauf und Ihre Betreuung verantwortlich.

Die Todesbescheinigung (Totenschein) stellt nach Eintritt des Todes ein Arzt nach einer vorherigen Untersuchung aus.

Sie dient als offizieller Nachweis und ärztliche Bestätigung für den Tod eines Menschen.

Wir benötigen diese, um weitere Schritte, wie z. B. die Überführung, zu veranlassen.


Die Sterbeurkunde beantragen wir mithilfe des Totenscheins beim Standesamt.

Sie dient als Dokument für den Personenstand des verstorbenen Menschen und ist bundesweit als Nachweis anerkannt.

Mit der Vorlage einer Sterbeurkunde ist es möglich, Verträge des Verstorbenen zu kündigen und weitere Regelungen zu veranlassen, z. B. bei den Banken und Versicherungen sowie im Rahmen des digitalen Nachlasses.

Wenn ein/e Angehörige/r Zuhause verstirbt, so sollte zunächst ein Arzt informiert werden, damit der Totenschein erstellt wird. Hierbei sollte am besten zuerst auf den Hausarzt zurückgegriffen werden. Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen sein sollte, so kann der Notarzt informiert werden.

Wenn ein Arzt den natürlichen Tod attestiert hat, so können Sie bei dem Bestatter, der die Bestattung durchführen soll, anrufen und diesen mit der Überführung beauftragen.

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